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1325. Juli 23. Breslau.

In crast. s. Mar. Magdal.

Die Schöppen der Stadt Breslau bekennen, dass in ihrem gehegten Dinge unter dem Vorsitz des Jakob Schertilzan zwischen den Schweidnitzer Bürgern und den Angeklagten Goblo Cichner und Johann Buch wegen einer Angelegenheit, die ihren Ursprung in der Stadt Schweidnitz selbst genommen hat, ein Schied dahin getroffen worden ist, dass die Letzteren bei ihrem höchsten Rechte d. h. bei ihrem Halse sich verpflichten, den Schweidnitzer Bürgern und irgend einem von ihnen und besonders Johann, dem Schwiegersohn des Paczko, weder durch That noch durch Rath feindlich sein zu wollen. Werden sie dessen trotzdem durch das Zeugnis eines Mannes überführt, sollen sie ihren Kopf verwirkt haben. Ferner haben sie Stadt und Land Breslau bei Lebensstrafe zu meiden gelobt.

Privilegienbuch des 14. Jahrhunderts im Rathsarchiv zu Schweidnitz No. 67, S. 22/23.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.